Egal ob im Café, im Shopping Center oder im Besprechungszimmer – frei zugängliches WLAN ist heute eine Selbstverständlichkeit. Mit der am 21. Juli 2016 erlassenen Änderung des Telemediengesetzes wollte der Gesetzgeber Klarheit zum Thema Störerhaftung schaffen, was nicht gelungen ist. Nach wie vor ist die Rechtslage nicht eindeutig. Eine Bestandsaufnahme.