Die Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter, die sog. Portierung, ist in Deutschland für Festnetzanschlüsse seit 1998 und für Mobilfunkrufnummern seit 2002 möglich. Gerade für Geschäftskunden sind Rufnummern wichtig. Sie stehen auf Briefköpfen, Prospekten, Visitenkarten und sind den meisten Geschäftspartnern und Kunden bekannt. Umso wichtiger ist es, das die Rufnummer auch nach einem Anbieterwechsel erreichbar ist.
Die Portierung von Rufnummern unterscheidet sich bei Festnetz und bei Mobilfunk grundlegend. Wir zeigen Ihnen, auf was Sie bei der Rufnummernmitnahme achten müssen und wie der Umzug Ihrer Rufnummer zum neuen Anbieter stressfrei klappt.
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Festnetzanschluss nicht selbst kündigen
Einer der größten Fehler bei der Rufnummernmitnahme ist die Kündigung des Anschlusses beim Bestandsanbieter. Dadurch fällt die Rufnummer wieder an den Anbieter zurück und kann nur mit großem Aufwand über die Bundesnetzagentur wieder dem Kunden zugewiesen werden.
Bitte kündigen Sie daher den Festnetzanschluss nicht selbst. Mit Beauftragung bei Ihrem neuen Anbieter stellen Sie automatisch einen Portierungsantrag beim bisherigen Provider. Damit ist sichergestellt, dass die Rufnummer unterbrechungsfrei von Anbieter A zu Anbieter B übertragen wird.
Ein entsprechender Vorlauf für die Rufnummernmitnahme hilft, den Anschluss störungsfrei umzustellen. Planen Sie für die Portierung der Rufnummer einen Vorlauf von mindestens vier Wochen. Ebenfalls zu beachten sind die Kündigungsfristen beim Bestandsanbieter, denn:
Die Rufnummernmitnahme ist immer erst zum Ende des zugehörigen Telefonvertrags möglich. Falls also Ihr Anschluss noch eine Restvertragslaufzeit von 18 Monaten hat, kann die Rufnummer erst nach eineinhalb Jahren auf den neuen Anschluss umgezogen werden.
Allerdings gibt es für solche Fälle auch Mittel und Möglichkeiten, wie Sie bereits vorher Ihren Anschluss umstellen können und trotzdem unter Ihrer bekannten Rufnummer raustelefonieren können und erreichbar sind. Gerne unterstützen wir Sie hier.
Welche Daten werden benötigt?
Ein Portierungsauftrag ist eigentlich selbsterklärend – möchte man meinen. Leider verstecken sich hier ein paar weitere Fallstricke. Wichtig ist, dass die Informationen zum Rufnummerninhaber exakt so auf dem Antrag vermerkt werden, wie diese beim Anbieter gespeichert sind. In vielen Fällen entsprechen die Daten der Rufnummerninhabers denen des Rechnungsempfängers, aber es gibt Ausnahmen:
Die Müller GmbH hat zur Müller GmbH & Co. KG umfirmiert aber nur die Rechnungsadresse ändern lassen – in diesem Fall ist auf dem Antrag die Müller GmbH auf dem Antrag zu vermerken. Wichtig: auf den Antrag muss der Stempel der Müller GmbH drauf!
Weiteres Beispiel: die Meier GmbH ist ist von der Festnetz- in die Mobilfunkstr. gezogen – in diesem Fall muss die Mobilfunkstr. auf dem Antrag angegeben werden.
Und ein letztes, ziemlich unschönes Beispiel aus der Praxis: Kurz nach Firmengründung hat die Assistentin des Firmengründers den Telefonanschluss der Firma auf sich privat beantragt. Zwar wurde die Rechnungsadresse zu einem späteren Zeitpunkt geändert, der Rufnummerninhaber blieb aber die Assistentin, von der man sich inzwischen im unguten getrennt hatte. Das Ende vom Lied: die Dame weigerte sich, den Portierungsantrag zu unterschreiben, die Rufnummer konnte nicht portiert werden.
Wann eine Rufnummernmitnahme nicht möglich ist
Festnetzrufnummern haben einen Ortsbezug. Eine Kunde aus München, der nach Starnberg zieht, kann seine Rufnummer mit der Vorwahl 089 nicht mitnehmen. In diesem Fall wird am neuen Anschluss eine neue Rufnummer aus dem entsprechenden Vorwahlbereich zugeteilt.
Leider auch nicht möglich ist die Umwandlung von Einzelrufnummern, wie sie z.B. bei ISDN Mehrgeräteanschlüssen vergeben wurden, auf eine Rufnummer mit Rufnummernblock (z.B. von 0 bis 99). Gerade Kunden, die klein angefangen haben und dann auf Grund der zunehmenden Anzahl an Mitarbeitern auf einen durchwahlfähigen Rufnummernblock umstellen wollen, haben hier das nachsehen.
Alles anders bei der Portierung von Mobilfunkrufnummern
Seit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes 2012 unterscheidet sich die Rufnummernmitnahme von Mobilfunkanschlüssen grundlegend von der Rufnummernportierung von Festnetzrufnummern.
Neben einer Kündigung zum Laufzeitende (vergleichbar mit der Portierung bei Festnetzrufnummern) gibt es bei Mobilfunkrufnummern auch die Möglichkeit, Rufnummern während der Vertragslaufzeit oder nach Ablauf des Vertrages zu portieren.
Portierung zum Laufzeitende
Soll der neue Vertrag nahtlos an den bestehenden Vertrag anschließen, macht eine Portierung zum Laufzeitende Sinn. Der bestehende Vertrag läuft dann noch bis zum regulären Vertragsende weiter. Die Rufnummer wird zum Vertragsbeginn des neuen Vertrags portiert.
Vorzeitige Portierung während der Vertragslaufzeit
Eine vorzeitige Rufnummernmitnahme macht dann Sinn, wenn Sie ein zeitlich begrenztes Angebot eines anderen Anbieters wahrnehmen möchten.
Auch bietet sich eine vorzeitige Portierung dann an, wenn Sie für alle Mobilfunkverträge ein einheitliches Vertragsende haben möchten. So haben Sie die Möglichkeit, nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit für alle Verträge neue Konditionen bei Ihrem Anbieter auszuhandeln.
Eine vorzeitige Rufnummernmitnahme beendet nicht den Altvertrag! Das bedeutet, dass sie für den Altvertrag eine neue Rufnummer bekommen und diesen auch bis zum Vertragsende weiter bezahlen müssen. Um diese Restkosten abzudecken, bieten einige Anbieter eine Grundgebührenbefreiung von bis zu sechs Monaten und/oder Ablösebudgets an. Diese Angeboten werden individuell für jeden Kunden erstellt – gerne erhalten Sie von uns ein Angebot auf Anfrage.
Ohne Kündigung keine Rufnummernmitnahme
Eine Rufnummernmitnahme ohne vorherige Kündigung ist bei Mobilfunkrufnummern nicht möglich.
Kündigen Sie daher als erstes Ihren Mobilfunkvertrag und warten Sie auf die Zusendung der Kündigungsbestätigung. Sobald Ihnen diese vorliegt können Sie sich entscheiden, ob Sie Ihre Rufnummern gleich (bitte rechnen Sie einen Vorlauf von rund 14 Tagen ein) oder zum Ende der Vertragslaufzeit Ihres Altvertrages übernehmen wollen. Den Portierungsauftrag senden Sie zusammen mit der Kündigungsbestätigung an den neuen Anbieter, der Ihnen dann den Portierungstermin bestätigt.
Am Tag der Portierung wird i.d.R. im Zeitfenster zwischen 0 und 6 Uhr die Rufnummer vom Altanbieter zu Ihrem neuen Anbieter übertragen. Nach erfolgter Portierung tauschen Sie bitte die SIM-Karten und Sie sind weiterhin unter der bekannten Rufnummer erreichbar.
Unterstützung vom Profi
Leider können wir nicht alle Stolperfallen bei der Rufnummernmitnahme beleuchten – das würde den Umfang dieses Artikels sprengen. Gerne geben wir Ihnen aber mit diesem Artikel einen ersten Einblick und bieten Ihnen unsere kompetente Hilfe an. Kommen Sie auf uns zu – wir freuen uns über Ihre Anfrage!